(1) Wer ein Versuchsvorhaben, in dem Wirbeltiere oder Kopffüßer verwendet werden, durchführen will,
(2) Absatz 1 gilt nicht für Versuchsvorhaben,
(3) Wer ein Versuchsvorhaben, in dem Zehnfußkrebse verwendet werden, durchführen will, hat das Versuchsvorhaben der zuständigen Behörde anzuzeigen.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzusehen, dass Versuche an anderen wirbellosen Tieren als Kopffüßern und Zehnfußkrebsen der zuständigen Behörde anzuzeigen sind, soweit diese Tiere über eine den Wirbeltieren entsprechende artspezifische Fähigkeit verfügen, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, und es zu ihrem Schutz erforderlich ist.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
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https://www.uni-heidelberg.de/md/tierschutz/141103_rpk-antragsformular_stand_ap...
01.04.2014 - nach bereits erprobten Verfahren (§ 8a Abs.1 Nr. 4 TierSchG). [ ] Sammelanzeige: bei Durchführung mehrer gleichartiger anzeigepflichtiger Vorhaben die voraussichtliche Zahl der Vorhaben. 1.2 Zweck und Unerlässlichkeit des Versuchsvorhabens.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/TierversucheAn...
Anzeige von Tierversuchen an Wirbeltieren, Kopffüßern oder Zehnfußkrebsen nach § 8a Abs. 1 und 3 des Tierschutzgesetzes. Stand: Juli 2016. Versuchsnummer ..... Im Falle von § 8a Abs. 1 Nr. 1 TierSchG (gesetzl. vorgeschriebene Tierversuche) - Rechtsgrundl
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/AntragTiervers...
(Version 3.1). ☐ ANTRAG AUF GENEHMIGUNG VON VERSUCHSVORHABEN. gemäß § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). ☐ ANZEIGE VON EINGRIFFEN UND BEHANDLUNGEN AN TIEREN. gemäß § 8a Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Antragsteller/in / Anzeigende Person: Name: In
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads...
8a Abs. 1 und 3 TierSchG sowie § 34 TierSchVersV besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Im Einzelnen handelt es sich um Versuchsvorhaben,. deren Durchführung ausdrücklich. a) durch Gesetz, Rechtsverordnung, durch das Arzneibuch oder durch unmittelbar gel
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/Verwaltung/...
6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG Organ-/Gewebsentnahme zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken. ☐. Nicht genehmigungspflichtige Tierversuche – in Verbindung mit: ☐ § 8a Abs. 1 Nr. 1 TierSchG gesetzlich vorgeschrieben. ☐ § 8a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG diagnos
https://www.bus.formularservice.niedersachsen.de/cpa/cfs/eject/pdf/8.pdf?FORMUI...
weitergeleitet: Datum. Datum. Anzeige eines Versuchsvorhabens. (§ 8a Abs. 1 und 2 des Tierschutzgesetzes [TierSchG] in der aktuellen Fassung) oder der Entnahme von Organen oder Geweben (§ 6 Abs. 1 Satz 5 TierSchG) von Eingriffen und Behandlungen an Tiere
https://www.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/2016.4.11_Hinweise_zum_Ausfulle...
Anzeigepflichtig sind Verfahren nach §8a TierSchG. Die Anzeige ist schriftlich beim. Regierungspräsidium (R.P.) einzureichen (TierSchVersV § 36). Für die Anzeige von. Tierversuchen ist das gleiche Formular, wie für genehmigungspflichtige Verfahren zu ver
https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Veterinaerwesen...
Verkaufes von Tieren durch Dritte (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG). • das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild (§ 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG). • das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren (31
http://www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/tierschutz/tierschutzlinks/ts_downloa...
Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006. (BGBl. I S. 1207) zuletzt geändert durch: Gesetz vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 47). Erster Abschnitt. Grundsatz. § 1. Zweck dieses .... 8a. ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden o
http://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/institute/we11/tierschutzbeauftrag...
05.09.2013 - 8a Abs. 1 Nr. 1 TierSchG; gesetzlich vorgeschrieben. § 8a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG; diagnostische Maßnahmen /Chargenprüfungen etc. § 8a Abs. 3 TierSchG Versuche an Zehnfußkrebsen. § 8a Abs. 1 Nr. 3a TierSchG; Eingriffe und Behandlungen zur Gewi
https://www.buzer.de/gesetz/5698/a78183.htm
(1) Wer ein Versuchsvorhaben, in dem Wirbeltiere oder Kopffüßer verwendet werden, durchführen will, 1. das ausschließlich Tierversuche zum Gegenstand hat, deren Durchführung ausdrücklich a) durch Gesetz oder.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumm...
Verbot von Eingriffen an Tieren. § 8. Verbot der Weitergabe, der Veräußerung und des Erwerbs bestimmter Tiere. § 8a. Verkaufsverbot von Tieren. § 9. Hilfeleistungspflicht. § 10. Tierversuche. § 11. Transport von Tieren. 2. Hauptstück Tierhaltung. 1. Absc
http://hundeakademie-einzigartig.de/sachkundelehrgang/
Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse gemäß § 11 Abs 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG. Jetzt anmelden!
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Der Lehrgang richtet sich an erlaubnispflichtige Hundehalter wie Hundetrainer, Züchter, Tierpensionen, Hundesitter aber auch an Tierheime oder...
http://www.koelnerhundeakademie.de/sachkundelehrgang-hundehaltung.html
TierSchG §11 Abs. 1 Nr 3, 5, 8a). inkl. ... (Züchter, Pensionen, Dogsitter, Hutas, Tierschutzorganisationen, Tierheime) gemäß §11 TierSchG gelten bzw. beim Antrag auf Transportbefähigungsnachweis berücksichtigt werden. (Anerkennung der Kölner Hunde-Akade