Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
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http://www.horrocks-ev.de/fileadmin/user_upload/john_horrocks/PDF/TierSchG.pdf
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die. Absätze 1 und 2 führen kann. TierSchG § 11c. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/7/2/tierschutzgesetz.pdf
Tierschutzgesetz. TierSchG. Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt ...... (1a) Wer nach § 11 Abs. 1 Nr. 2a und 3 Buchstabe d und § 16 Abs. 1 Nr.
http://www.nncn.de/de/forschung/tierforschung/pdfs/dt.-tierschutzgesetz.pdf
Tierschutzgesetz. TierSchG. Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, ...... 16 -. 4.Angaben über die Sachkunde der verantwortlichen Person. Die zuständige Behörde ha
http://www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/tierschutz/tierschutzlinks/ts_downloa...
Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006. (BGBl. I S. 1207) zuletzt geändert durch: Gesetz vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 47). Erster Abschnitt ...... 16 tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätig-
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/content-downloads...
Tierschutzgesetz. TierSchG. Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206 ...... 16h. Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sei
https://www.buzer.de/gesetz/5698/a78207.htm
Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die ohne Mitgliedstaaten zu sein Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
http://www.buzer.de/gesetz/5698/a78206.htm
(1) Der Verkehr mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission obliegt dem Bundesministerium. Es kann diese Befugnis durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf das Bundesamt für.
https://gesetze-in-app.de/TierSchG/16h
16h TierSchG. Tierschutzgesetz; Zehnter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes. § 16h TierSchG. Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sin
https://lxgesetze.de/gesetze/tierschg/16h
16h TierSchG: Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die – ohne Mitgliedstaaten zu sein – Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
https://lexante.net/gesetze/tierschg/16h
16h [ohne Titel]. Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.