(1) Die zuständigen Behörden
(2) Die zuständigen Behörden erteilen der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates unter Beifügung der erforderlichen Schriftstücke Auskünfte, die für die Überwachung in diesem Mitgliedstaat erforderlich sind, insbesondere bei Verstößen oder Verdacht auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften.
(3) Die zuständigen Behörden können, soweit dies zum Schutz der Tiere erforderlich oder durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben ist, Daten, die sie im Rahmen der Überwachung gewonnen haben, den zuständigen Behörden anderer Länder und anderer Mitgliedstaaten, dem Bundesministerium, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union mitteilen.
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https://www.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/TierSchG.doc
Tierschutzgesetz. (TierSchG). in der Neufassung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206). Erster Abschnitt Grundsatz. § 1. Zweiter Abschnitt Tierhaltung. § 2. § 2a. § 3 ... Bestimmungen zum Schutz der Tiere. § 13. § 13a. Elfter Abschnitt Durchführung des Geset
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/Verwaltung/...
TIERSCHUTZGESETZ vom 18. Mai 2006. (BGBl. I, v. 31. Mai 2006, S. 1207). Berichtigung vom 7. Juni 2006 ...... Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die – ohne Mitgliedstaaten zu sein – Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt
http://www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/tierschutz/tierschutzlinks/ts_downloa...
Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006. (BGBl. I S. 1207) zuletzt geändert durch: Gesetz vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 47). Erster Abschnitt ...... 16f. (1) Die zuständigen Behörden. 1. erteilen der zuständigen Behörde eines anderen Mitglieds
http://www.vahlen.de/fachbuch/sachverzeichnis/Hirt-Tierschutzgesetz-97838006379...
20 3. Amtsermittlungsgrundsatz (s. auch Schlachten, Tier- versuche) 20a GG 9. Amtshilfe 16 8; 16a 26; 16 f-16 i 2. Amtstierarzt (s. auch amtlicher Tierarzt; Tiertranspor- te) 20a GG 22; TierSchG: Einf. 92, 147; 2 55, 56;. Anh. 2 58, 92; 11 22, 24; 14 3,
https://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/user_upload/sowi/ag/ast/download/dp/ast-...
1.1 Das deutsche Tierschutzgesetz. Das erste deutsche Tierschutzgesetz wurde am 24.11.1933 mit dem Reichstierschutzgesetz. 2 .... 13 vgl. Giese/Kahler 1934: 16f. 14 RGBl. S.203. ... 19 §1 Satz 1 TierSchG von 1972 lautet: „Dieses Gesetz dient dem Leben un
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Rechtswidrigk...
nach § 11 TierSchG und damit berechtigt, die von ihnen mitgeführten Tie- re zu halten und zur Schau zu stellen. Lediglich vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit den §§ 16 f. TierSchG darüberhinaus ein umfassendes Schutzkonzept
https://www.das.de/de/rechtsportal/Gesetzestexte/T/TierSchG.aspx
Verbringungs-, Verkehrs und Haltungsverbot. § 12, 12. Neunter Abschnitt Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere. § 13, 13. § 13a, 13a. § 13b, 13b. Zehnter Abschnitt Durchführung des Gesetzes. § 14, 14. § 15, 15. § 15a, 15a. § 16, 16. § 16a, 16a. § 16b
https://www.umweltdigital.de/nd/11522/vorschrift.html
Tierschutzgesetz (TierSchG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006, BGBl. I S. 1206, zuletzt geändert am 29. März 2017, BGBl. I S. 626, 647. Hinweis der Redaktion: Die Änderung durch Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturrefo
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7834&bes_id=2...
11.02.2015 - 1. nach § 16f des Tierschutzgesetzes und ... (1) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz wird, soweit es sich um Zuwiderhandlungen gegen § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b in Verbin
https://openjur.de/u/878023.html
07.03.2016 - 21.03.1977, Az.: RReg 4 St 44/77, juris-Rz.: 16f.; Caspar, NuR 1997, 577 (579, 583); Pfohl in: Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, Band 6, Nebenstrafrecht I, 2. Auflage, § 17 TierSchG, Rz. 35; Metzger in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Neb
http://www.ray-of-hope-fuer-fellnasen.org/das-deutsche-tierschutzgesetz.htm
TierSchG Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206 ...... §16f (1) Die zuständigen Behörden1.erteilen der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates auf begründ