(1) Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie kann insbesondere
(2) Die zuständige Behörde untersagt die Durchführung eines nach § 8a Absatz 1 oder 3 oder eines auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 8a Absatz 4 anzuzeigenden Versuchsvorhabens oder die Vornahme einer auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 3 Nummer 4 oder § 8a Absatz 5 Nummer 4 anzuzeigenden Änderung eines Versuchsvorhabens, soweit die Einhaltung der für die Durchführung von Tierversuchen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht sichergestellt ist und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist abgeholfen worden ist.
(3) Die zuständige Behörde trifft die erforderlichen Anordnungen um sicherzustellen, dass
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https://www.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/2017.01.26_RP_Hog_Verbandsklage...
Verbandsklagerecht zu. tierschutzrechtlichen Entscheidungen; tierschutzrelevanten bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren zu Erwerbszwecken und; Verwaltungsakte nach § 16a TierSchG. Mitwirkung an tierschutzre
http://www.tiere-unter-menschen.de/documents/reichweite_16a_tierschg_analyse_ra...
aa) Missachtung der Vorschriften des § 2 TierSchG, einer Anordnung nach. § 16a Nr. 1 TierSchG oder einer Rechtsverordnung nach § 2a TierSchG.. 52 bb) wiederholte oder grobe Zuwiderhandlung .............................................53 cc) erhebliche od
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/content-downloads...
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen. Friedberg Schottke. Fachbereich Tierschutz. Dr. Diana Scheffter. Ziel. Fortnahme von Tieren im sog. „schlichten Verwaltungshandeln“. (Realakt). = Zeit- und. Geldersparnis. • Ei
https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/content-downloads...
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M.: Die Reichweite des § 16a TierSchG. Vorlagenpapier zum Vortrag vom 20. und 21.6.2011, Tierschutzfälle vor Gericht: Ziel des Vortrages ist es, die rechtliche und praktische Reichweite des § 16a da
http://www.djgt.de/system/files/119/original/Realakt-Verwaltungsakt_%C2%A7_16a_...
B: Beispiele tatsächlicher und rechtlicher Probleme im Verwaltungsablauf beim. Verfahren mittels Verwaltungsakten. Das klassische (bürokratische) Vorgehen bei Maßnahmen im Rahmen des § 16a. TierSchG und die nachfolgenden zeitaufwendigen verwaltungsrechtl
http://arbeitsgemeinschaft-verwaltungsrecht-nrw.de/wp-content/uploads/2016/12/o...
09.12.2016 - Art. 20 a GG Staatszielbestimmung Tierschutz. „Der Staat schützt die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung…“ • § 1 Satz 2 TierSchG. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund. Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. • § 16 a
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/unmittelbare-ausfuehrung-im-tierschu...
22.02.2012 - Nach § 16a Satz 1 TierSchG trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG kann sie insbesondere ein Tier, das nach
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/tierschutzgesetz/
Diese können nach § 16a TierSchG Maßnahmen zur Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Regelungen ergreifen. Das Spektrum reicht von Auflagen zur Verbesserung der Tierhaltung bis zur Fortnahme vernachlässigter Tiere. Einige Landesregierungen veröffentlich
https://openjur.de/u/626726.html
15.05.2013 - März 2013 rechtmäßigerweise auf § 16a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gestützt. Nach dieser Vorschrift kann die Behörde das (nach § 16a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 TierSchG fortgenommene) Tier veräußern, wenn eine ander
http://www.juratelegramm.de/faelle/oeffenliches_recht/BVerwG_NVwZ_2012_1184.htm
Verwaltungsgerichtliche Zwischenfeststellungsklage (§§ 173 VwGO, 256 II ZPO). ▻ Maßnahmen zum Tierschutz, § 16a TierSchG. ▻ Verwaltungsvollstreckung; Notwendigkeit eines Verwaltungsakts als Grundverfügung. ▻ Folgenbeseitigungsanspruch BVerwG Urteil vom 1
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-56906?hl=...
Darüber hinaus ist das richtige Zwangsmittel für die Durchsetzung der gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG (früher § 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG) angeordneten Auflösung des Rinderbestandes der unmittelbare Zwang (vgl. Hirt/Maisach/Moritz, TierSchG, § 1