(1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr und Ausfuhr von Tieren mit. Die genannten Behörden können
(2) Das Bundesministerium der Finanzen regelt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Verfahrens nach Absatz 1. Es kann dabei insbesondere Pflichten zu Anzeigen, Anmeldungen, Auskünften und zur Leistung von Hilfsdiensten sowie zur Duldung der Einsichtnahme in Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen und zur Duldung von Besichtigungen vorsehen.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/tierschutzbeauftragter/Antrag-Anzeige.docx
bitte Anlage „Score Sheet“ beifügen -. 1.2.11, Aufzeichnungen (§ 9 Abs. 5 Satz 1 TierSchG i. V. m. § 29 TierSchVersV) 13). - bitte Aufzeichnungsmuster beifügen -. 1.3, Ethische Vertretbarkeit des Versuchs (§ 7a Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) 14). 1.3.1, Wissensc
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/tierschutz/word/Antrag_Tierversu...
29 TierSchVersV) 13). - bitte Aufzeichnungsmuster beifügen -. 1.3, Ethische Vertretbarkeit des Versuchs (§ 7a Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) 14). 1.3.1, Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstie
https://campus.uni-muenster.de/fileadmin/einrichtung/tsb/Antragsformulare/TV-An...
05.09.2013 - 1.2.11, Aufzeichnungen (§ 9 Abs. 5 Satz 1 TierSchG i. V. m. § 29 TierSchVersV) 13). - bitte Aufzeichnungsmuster beifügen -. 1.3, Ethische Vertretbarkeit des Versuchs (§ 7a Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) 14). 1.3.1, Wissenschaftlich begründete Darleg
http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/tierschu/170310Genehmsantr.docx
29 TierSchVersV) 13). - bitte Aufzeichnungsmuster beifügen -. 1.3, Ethische Vertretbarkeit des Versuchs (§ 7a Abs. 2 Nr. 3 TierSchG) 14). 1.3.1, Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstie
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/7/2/tierschutzgesetz.pdf
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1987 +++). (+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr Anlage I Kap. VI Sachgeb. A Abschn. III. Nr. 14 nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. jj. G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++). (+++ Amtliche Hin
https://mdjev.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D_INHALT.PDF
Nr. 4 und Nr. 6 des Tierschutzgesetzes (TierSchG)“ Erlass vom 14. Juni. 1999*. 1.3.5 Verwaltungsvorschrift: „Überwachung von Zoologischen Gärten und Tier- parks nach § 16 des Tierschutzgesetzes (TierSchG)“, Erlass vom 22. Mai. 2002*. 1.3.6 Verwaltungsvor
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/Zutr...
Allgemeines Verwaltungsrecht 14. Auflage 2010. Fehling/Kastner/Störner. Handkommentar Verwaltungsrecht 3. Auflage 2013. Göhler. Kommentar zum OWiG 14. Auflage 2006. Hirt/Maisack/Moritz. Kommentar zum TierSchG 2. Auflage 2007. Hirt/Maisack/Moritz. Komment
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2015/12/rk20151...
08.12.2015 - 2. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. - 1 BvR 1864/14 -. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 1. der Frau S…,. 2. des Herrn F…, gegen § 3 Satz 1 Nr. 13, § 18 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 4. TierSchG hat die 3. Kammer des Erste
https://www.doev.de/wp-content/uploads/2016/Leitsaetze/18/E_0556.pdf
Grund im Sinne von § 1 Satz 2 TierSchG getötet. Art. 20a GG,. § 1 Satz 2 TierSchG,. § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG. OVG NRW, Urteil vom 20.5.2016 - 20 A 488/15 - ;. I. Instanz: VG Minden - 2 K 83/14 -. Der Kläger betreibt eine Brüterei zum Ausbrüten von Hü
http://www.buzer.de/gesetz/5698/a78210.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, 2. (aufgehoben) 3. einer a)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_3213522000...
Die Stellungnahme soll innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags beim Tierschutzbeauftragten abgegeben werden. .... Für alle anderen Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz einschließlich der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis ist die Behörde z
https://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/sh/zust_tiersch.htm
22.06.2007 - 1. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist zuständig. nach dem Tierschutzgesetz ( TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I, S. 1206, ber. S. 1313), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absa
http://www.beck-shop.de/hirt-maisack-moritz-tierschutzgesetz-tierschg/productvi...
Hirt, Maisack, Moritz, Tierschutzgesetz: TierSchG, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-8006-3799-7, portofrei.
http://www.bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Service/Dienstleistungen-A-Z/Amputatio...
Wenn bei Wirbeltieren das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke. der Transplantation,; des Anlegens von Kulturen oder; der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen. erforderlich ist, muss dies der zuständigen