Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
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https://www.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/TierSchG.doc
10. Siebenter Abschnitt Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen. § 10a. Achter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren. § 11. § 11a. § 11b. § 11c. Neunter Ab
http://www.djgt.de/system/files/91/original/Stellungnahme_DJGT_%C3%84nderungen_...
13.02.2012 - Auch fehlt bei einer Tierverlosung die erforderliche Verantwortlichkeit desjenigen, der das Tier abgibt. Denn grundsätzlich hat derjenige, der ein Tier abgibt, zu prüfen, ob der Erwerber die erforderlichen Voraussetzungen unter einer persönl
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/Verwaltung/...
TIERSCHUTZGESETZ vom 18. Mai 2006. (BGBl. I, v. 31. Mai 2006, S. 1207). Berichtigung ...... 11c. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden. Achter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/7/2/tierschutzgesetz.pdf
Tierschutzgesetz. TierSchG. Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. ...... 11c. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads...
Tierschutzgesetz. TierSchG. Ausfertigungsdatum: 24.07.1972. Vollzitat: "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. ...... 11c. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis
http://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/kreis-lb.de/pdf-dateien/buerger-i...
Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht zulässig (§ 11c TierSchG). Die Aufnahme/Vermittlung von Tierarten, deren Haltung aufgrund spezieller Ansprüche erhebliche. Sachkunde voraussetzt und/oder aufgrund der Größe oder Gefährlichkeit der Tiere für d
http://www.buzer.de/gesetz/5698/a78192.htm
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
http://www.tierundnatur.de/tsg-pa11.htm
Achter Abschnitt. Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren. § 11. (1) Wer. 1. Wirbeltiere. a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.1 oder § 10a genannten Zwecken oder. b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/81663645651
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https://www.main-spessart.de/buergerservice/sachgebiete-fachbereiche/index.html...
entgegen § 11c TierSchG ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt. Ordnungswidrigkeiten können durch die Polizei, eine Organisationseinheit der Kreisverwaltungsbehörde, eine andere Behörde, eine Gemeinde oder dur
http://www.vgries.de/index.php?id=38&publish[action]=abx_showLeistungDetail&pub...
... erforderliche Genehmigung durchführt,; ein Wirbeltier ohne Genehmigung nach § 11a Abs. 4 Satz 1 TierSchG einführt,; Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 TierSchG züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert oder: entgegen § 11c TierSchG ein Wirb