Wer eine fremde Katze findet, ist nach deutschem Recht verpflichtet, den Eigentümer zu suchen oder das Tier dem zuständigen Fundtieramt zu melden. Das Bürgerliche Gesetzbuch stuft eine Katze als Fundtier ein, für das innerhalb von sechs Wochen aktiv nach dem Besitzer gesucht werden muss. Wird der Besitzer nicht gefunden, geht das Eigentum am Tier unter bestimmten Voraussetzungen auf den Finder über.
Eine gefundene Katze gilt rechtlich als Fundtier. Der Finder muss den Fund unverzüglich beim Fundtieramt oder Ordnungsamt anzeigen. Ein Tierheim ist spätestens dann einzuschalten, wenn der Finder das Tier nicht versorgen kann oder will. Nach 6 Wochen ohne Besitzermeldung kann der Finder das Eigentum beanspruchen. Chip-Kontrolle beim Tierarzt, Aushänge und Meldung bei Tasso e.V. sind die drei wirksamsten Sofortmaßnahmen.
Was sagt das Gesetz, wenn man eine Katze findet?
Fundtiere unterliegen in Deutschland einer Sonderregelung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 965 bis 984 das Fundrecht, das grundsätzlich auch für Tiere gilt. Gleichzeitig verpflichtet das Tierschutzgesetz jeden, der ein in Not geratenes Tier auffindet, zumutbare Hilfe zu leisten. Beide Regelwerke greifen ineinander: Wer eine Katze aufgreift, hat sowohl eine zivilrechtliche Anzeigepflicht als auch eine tierschutzrechtliche Fürsorgepflicht.
Konkret bedeutet das: Der Fund ist unverzüglich dem zuständigen Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde zu melden. In vielen Bundesländern haben die Kommunen eigene Fundtierverordnungen erlassen, die die Abläufe präzisieren. Wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert ein Bußgeld wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) oder wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Fundtierrecht kann je nach Bundesland und Gemeindesatzung abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich an das örtliche Ordnungsamt oder einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt.
Die 4-Schritte-Besitzersuche: So gehen Sie systematisch vor
Erfahrene Tierschützer empfehlen das folgende Vorgehen, das wir als die 4-Schritte-Besitzersuche bezeichnen:
- Chip-Kontrolle beim Tierarzt (sofort): Rund 70 Prozent der registrierten Hauskatzen in Deutschland sind laut Angaben von Tasso e.V. mit einem Mikrochip versehen. Jeder Tierarzt kann den Chip kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr auslesen und die Nummer in den Datenbanken von Tasso, FINDEFIX oder dem Deutschen Haustierregister abgleichen.
- Fundmeldung bei Tasso e.V. und FINDEFIX (binnen 24 Stunden): Beide Datenbanken sind kostenlos und bundesweit vernetzt. Eine Meldung bei Tasso e.V. allein deckt über 14 Millionen registrierte Tiere ab.
- Offline-Suche im Umfeld (Tag 1 bis 7): Aushänge in einem Radius von mindestens 500 Metern, Hinweis im Supermarkt, bei der Tierarztpraxis und im lokalen Facebook-Gruppe oder Nextdoor-Forum. Fotos sollten Fellzeichnung und Besonderheiten zeigen, aber keine so genauen Merkmale, dass Unbefugte falsche Eigentumsansprüche stellen könnten.
- Formelle Anzeige beim Fundtieramt (binnen 3 Werktagen): Erst mit dieser Meldung beginnt die gesetzliche Frist von sechs Wochen zu laufen, nach der das Eigentum auf den Finder übergehen kann.
Tierärzte raten dazu, eine gefundene Katze vor dem Einbringen in den eigenen Haushalt kurz zu isolieren und auf Anzeichen von Krankheiten zu prüfen. Katten können Herpesviren oder Katzenschnupfen übertragen, die eigene Tiere gefährden. Eine erste tierärztliche Untersuchung kostet in der Regel zwischen 30 und 60 Euro und klärt gleichzeitig, ob der Chip ausgelesen werden muss. Diese Investition schützt sowohl das Fundtier als auch bereits im Haushalt lebende Katzen.
Wann muss die Katze ins Tierheim?
Die Abgabe an ein Tierheim ist in drei Situationen nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich geboten. Erstens, wenn der Finder die notwendige Versorgung nicht sicherstellen kann, etwa wegen Allergien, Mietvertragsbeschränkungen oder fehlender Kapazität. Zweitens, wenn das Tier krank oder verletzt ist und intensive Pflege benötigt, die privat nicht geleistet werden kann. Drittens, wenn das Fundtier erkennbar verwildert ist und ein erhöhtes Verletzungsrisiko für Menschen darstellt.
Das Tierheim übernimmt die Katze offiziell als Fundtier und führt ebenfalls die Chip-Suche sowie die behördliche Meldung durch. Wichtig: Das Tierheim ist keine Notlösung zweiter Wahl, sondern ein nach Tierschutzrecht anerkannter Ort der Unterbringung, der die Sorgfaltspflichten des Finders vollständig übernimmt. Die Kosten für die Unterbringung trägt in der Regel zunächst die Gemeinde oder der Tierheimbetreiber; sie können jedoch vom Eigentümer zurückgefordert werden, sobald dieser ermittelt ist.
Kostenübernahme und Eigentumsfrage: Was passiert nach sechs Wochen?
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen ohne Besitzermeldung erwirbt der Finder gemäß § 973 BGB das Eigentum an dem Tier, sofern er den Fund ordnungsgemäß angezeigt hat. Diese Regelung gilt auch für Katzen, auch wenn Tierschutzverbände sie für praxisfern halten, weil verwilderte Streunerkatzen häufig keinen identifizierbaren Vorbesitzer haben.
Praktisch bedeutet dies: Wer das Fundtier offiziell angemeldet hat, darf die Katze nach sechs Wochen behalten oder erneut zur Adoption freigeben. Wer das Tier hingegen einfach einbehalten hat ohne Meldung, riskiert, dass der ursprüngliche Eigentümer auch nach Monaten noch Herausgabe verlangen kann.
| Maßnahme | Zeitpunkt | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Chip-Kontrolle beim Tierarzt | Sofort (Tag 1) | Tierschutzgesetz § 1 |
| Meldung bei Tasso / FINDEFIX | Binnen 24 Stunden | BGB § 965 (Anzeigepflicht) |
| Meldung beim Fundtieramt | Binnen 3 Werktagen | BGB § 965, kommunale Satzungen |
| Aushänge und öffentliche Meldung | Tag 1 bis 7 | BGB § 965 (zumutbare Suche) |
| Abgabe ans Tierheim (bei Bedarf) | Jederzeit möglich | TierSchG § 2, kommunale Fundtiersatzung |
| Eigentumserwerb durch Finder | Nach 6 Wochen | BGB § 973 |
Streuner und verwilderte Katzen: Sonderfall Fundkatze ohne Besitzer
Schätzungsweise 2 Millionen verwilderte Katzen leben nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes in Deutschland ohne feste Bezugsperson. Bei diesen Tieren ist ein Besitzer von vornherein nicht zu ermitteln. Dennoch gelten dieselben Meldepflichten. Viele Kommunen haben eigene Programme zur Kastration, Markierung und Rückführung (sogenannte Trap-Neuter-Return-Programme, kurz TNR), die durch den Erlass von Katzenschutzverordnungen rechtlich abgesichert sind.
Wer eine offensichtlich verwilderte Katze findet, sollte sie nicht eigenhändig einzufangen versuchen, da Bissverletzungen ernst zu nehmen sind. Stattdessen empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Tierheim oder dem Veterinäramt, die über geeignetes Fangequipment und geschultes Personal verfügen.
💬 Meine Einschaetzung
Die meisten Menschen, die eine Katze finden, haben die beste Absicht, handeln aber unbewusst am Gesetz vorbei, indem sie das Tier sofort in die Wohnung integrieren, ohne es zu melden. Das klingt fürsorglich, schützt den Finder jedoch nicht vor Herausgabeansprüchen und schadet dem ursprünglichen Eigentümer. Wer die 4-Schritte-Besitzersuche konsequent umsetzt, hat nach sechs Wochen eine rechtlich saubere Situation und ein reines Gewissen. Der Gedanke, dass ein Tierheim die schlechtere Option sei, ist ein verbreitetes Missverständnis: Gut geführte Tierheime bieten medizinische Versorgung, sozialen Kontakt zu Artgenossen und ein professionelles Adoptionsnetzwerk, das weit über das eigene Umfeld hinausreicht. Wer ein Tier wirklich schützen will, denkt langfristig, nicht spontan.
- Chip-Kontrolle sofort: Rund 70 Prozent der registrierten Hauskatzen tragen einen Mikrochip.
- Fundmeldung binnen 3 Werktagen beim Ordnungs- oder Fundtieramt Pflicht nach BGB § 965.
- Tasso e.V. führt über 14 Millionen registrierte Tiere und ist kostenfrei nutzbar.
- Nach 6 Wochen ohne Besitzermeldung kann der Finder das Eigentum an der Katze erwerben.
- Tierheim ist rechtlich gleichwertig zur Privatunterbringung und oft die bessere Wahl.
- Verwilderte Katzen nicht eigenhändig fangen, sondern Veterinäramt oder Tierheim kontaktieren.
Quellen und weiterführende Literatur
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 bis 984 (Fundrecht), Bundesministerium der Justiz, Fassung 2026.
Tierschutzgesetz (TierSchG), §§ 1 und 2, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, aktuelle Fassung.
Deutscher Tierschutzbund e.V., Stellungnahme zur Situation von Fundtieren und Streunerkatzen in Deutschland, 2024.
Tasso e.V., Jahresbericht Registrierungsstatistik und Fundtierdatenbank, 2025.